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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Geltungsbereich

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio "Four Roses Tattoo Berlin"
(im folgenden Studio genannt) bzw. dem Tätowierer (im folgenden Künstler genannt) und dem Kunden liegen die fortlaufenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde.

Diese AGB gelten für jede im Studio erbrachte Leistung und für die gesamte Dauer eines Aufenthalts im Studio. Das Studio unterliegt bei allen Auslagen dem geltenden Recht des BGB und des StGb.

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§2 Termine und Fristsetzung

(1) Der Kunde kann mit dem Künstler direkt oder über das Studio einen oder mehrere Termine für eine Dienstleistung (Tattoo oder Piercing) vereinbaren. Bei Tattoo-Terminen ist eine Anzahl fällig, damit der Künstler mit der Arbeit an dem Entwurf/Zeichnung beginnen kann.  Die Höhe der Kaution beträgt immer 50€, wenn nicht anders vom Künstler festgelegt. Der Betrag, fällt abweichend von den festgelegten 50,€, wird vom Künstler festgelegt, unter anderem von der Dauer des Termins oder anderen Faktoren abhängig. Mit der Buchung eines Termins erklärt sich der Kunde mit der Zahlung der Kaution zustimmen. 


Die Terminanzahlung WIRD bei Fertigstellung/letzter Sitzung vom Gesamtbetrag der Dienstleistung abgezogen.

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(2) Die Terminanzahlung kannnurzurückerstattet werden, wenn:

(2.1) innerhalb von 14 Tagen nach Terminvereinbarung der Termin bis 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird. In diesem Fall wird die Anzahl zurückerstattet: 
- vollständig bei Zahlung in bar. 
- abzüglich 10% Gebühren bei Kartenzahlung Oder PayPal.
(2.2) der Künstler den Termin aus Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

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(3) Termine können jederzeit persönlich oder über unsere Kommunikationsmittel (Telefon, Whatsapp oder E-Mail) verschoben werden, wenn ein persönlicher Besuch nicht möglich ist. Im Falle einer Terminverschiebung hat der Kunde kein Anrecht auf einen neuen Termin.
Terminverschiebungen sind ohne weitere Kosten (Stornogebühren) möglich, wenn sie 48 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen. Der Termin kann vom Kunden bis zu maximal 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin verschoben werden. Danach muss eine neue Kaution gezahlt werden.
Mehrfache Terminverschiebungen sind nicht möglich und wenn der Kunde den Termin mehr als einmal verschieben muss, wird die Terminanzahlung vom Studio einbehalten. 

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Kautionen werden nicht verzinst und nicht für eine spätere Auszahlung aufbewahrt. Das Tattoo-Studio ist keine Bank und nicht gesetzlich verpflichtet, für jeden Kunden ein Konto zu führen, sei es digital oder handschriftlich in einem Kassenbuch. Solche finanziellen Unternehmungen fallen nicht unter die Pflichten eines Tattoo-Studios. Eine Kaution stellt kein Sparkonto dar, über das nach Belieben verfügt werden kann.

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(4) Die Kaution verfällt, wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch, persönlich oder per E-Mail abzusagen. Der Anspruch auf einen Ersatztermin und/oder bereits vereinbarte Folgetermine verfällt ebenfalls dann. Für Termine, sterben vom Kunden ohne Erklärung oder Kontaktaufnahme nicht angenommen Werden, WIRD gemäß § 642 BGB eine Rechnung über den Schätzbetrag ausgestellt. Der Betrag beträgt mindestens 150€ und darf 400€ nicht überschreiten. Bei Stundensätzen werden 4 volle Stunden berechnet. 

Bei Kontrollterminen (kostenlos/ohne Kaution) verfällt bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage automatisch der Anspruch auf einen kostenlosen Nachstechen.

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Unvorhersehbare Gründe ohne Verschulden, wie z. B. Krankheit, muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.

Andere Gründe, sterben vorgebracht Werden can, Werden in Betracht gezogen. Die Entscheidung, die Absage zu akzeptieren, obliegt dem Künstler und dem Studio.

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(5) Besprochene Projekte und von den Künstlern bereits vorbereitete Entwürfe sollen am Tag des Termins umsetzbar sein. Kurzfristige Änderungen, die ein komplettes Redesign oder eine komplette Umstellung von Motiv, Platzierung, Positionierung oder Farben erfordern, wann immer dem Künstler sofort, jedoch 48 Stunden vor dem Termin mitgeteilt werden. Ãœberraschungen zum Termin sind nicht erwünscht und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall verliert der Kunde die Kaution. 

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Entscheidet sich der Kunde für einen kleineren Entwurf oder eine völlig andere Idee, die nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen würde, wie die ursprünglich vereinbarte Idee geplant war, muss der Künstler 48 Stunden vor dem Termin informiert werden. Bei Nichtinformation des Künstlers kann eine zusätzliche Gebühr für den neuen Entwurf oder/und die Reduzierung durch den Künstler anfallen. 

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Es steht dem Künstler frei, Änderungen in letzter Minute ohne weitere Begründung abzulehnen. 

Solche Situationen, wie oben beschrieben, gelten als abgesagter Termin und haben den Verlust der Kaution zur Folge.

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§3 Preis und Vergütung. 

(1) Das Studio und die Künstler arbeiten nach eigenen Ermessen mit Festpreisen pro Session oder Stundensätzen. Dies wird im Vorfeld mitgeteilt. 

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(2) Festpreise und Stundensätze sind sowohl für den Kunden als auch für den Künstler verbindlich.

Bei Stundensätzen WIRD die Gesamtarbeitszeit abzüglich der Notwendigen Pausen vergütet (unter Notwendige Pausen sind die vom Künstler bestimmten Pausen zu verstehen).  Als Arbeitszeit gilt die Gestaltung eines Motivs nach den Wünschen des Kunden und das Aufbringen der Schablone auf die Haut.
Vom Kunden gewünschte Raucherpausen, Telefonate, Mahlzeiten oder ähnliches gelten nicht als notwendige Pausen und werden als Arbeitszeit des Künstlers berechnet und sind ebenfalls zu vergüten.

Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, werden als Arbeitszeit berechnet. Kommt der Kunde mehr als 15 Minuten zu spät zum Termin, kann der Künstler den Termin absagen. In diesem Fall geht die Kaution verloren.

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Verspätungen aufgrund von Beratungszeiten, spontanen Kundengesprächen und/oder anderen Gründen von Seiten des Studios oder des Künstlers, sterben das Studio oder den laufenden Geschäftsbetrieb beeinträchtigen, werden bei einer Stundensatzvergütung am Ende der Sitzung von der Gesamtzeit abgezogen.

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(3) Wünscht der Kunde Änderungen an dem dafür vereinbarten Entwurf oder Werk und ist ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Künstler frei, einen neuen Preis festzusetzen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von dieser Vereinbarung zurückzutreten. In diesem Fall ist eine Rückerstattung der Kaution nur möglich, wenn die unter §2 genannten Punkte eingelöst worden sind.

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(4) Endpreise sind nicht verhandelbar.

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(5) Der Kunde kann sich nach Beginn der Tätowiersitzung nicht von der Zahlungsverpflichtung lösen und auch keine neuen Preisvereinbarungen aushandeln. Der Kunde begeht damit eine Straftat und wird entsprechend belangt.

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(6) Sollte ein Kunde einen anderen Preis bekommen als ein anderer Kunde, so ist dies immer eine Entscheidung des Künstlers. Die Gründe dafür können vielfältig sein und weder der Künstler noch das Studio sind verpflichtet, ihre Preisentscheidung zu begründen oder zu erklären.

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(7) Die vom Studio praktizierte Preisgestaltung basiert auf verschiedenen Faktoren, vom Schwierigkeitsgrad des Auftrags bis hin, aber nicht nur, zur Komplexität der Gestaltung und Platzierung. Es steht dem Studio und den Künstlern frei, die Preise nach diesen Faktoren zu gestalten, und sie können im Vergleich zu Mitbewerbern in der gleichen Branche sein oder auch nicht und haben nichts mit der Persönlichkeit, der Nationalität, den kulturellen oder religiösen Ansichten oder dem Aussehen eines Kunden zu tun. 

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§4 Rechte und Pflichten des Studios/Artists


(1) Der Kunde WIRD vor dem Termin über den Eingriff und über die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.

(2) Das Studio sowie der Künstler können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:

  • Es sich zB bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Künstlers, die 1:1 behandelt werden soll.

  • Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch die Größe eine dauerhafte gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen)

  • Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Ãœberzeugung des Atelierbewohners und/oder Künstlers.

  • Der gewünschte Stil entspricht nicht dem Repertoire des Künstlers.

  • Das gewünschte Tattoo wirft Fragen zum gesellschaftlichen Ansehen des Kunden auf.


(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes bleiben immer beim Tätowierer/in.

(4) Das Studio bzw. der Künstler hat nach § 642 BGB das Recht, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe §2 AGB), eine Entschädigung zu verlangen (§3 AGB). In so einem Fall haben Studio bzw. Künstler außerdem das Recht, nach Paragraph 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.

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(4.1) Ein Beratungstermin ist eine „kostenfreie“ Dienstleistung, mit dem Ziel eines kostenpflichtigen Tattootermins. Ergibt sich im Laufe des Gesprächs ein Tattootermin, bleibt das Gespräch kostenfrei. Kann sich Artist und Kunde nicht auf einen Termin / ein Projekt einigen, bleibt das Gespräch ebenfalls kostenfrei.
Geplatzte Beratungsgespräche werden mit einer Gebühr von 50 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt.

(5) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertig gestellten Arbeit ein, so haben sowohl der Künstler als auch das Studio das zulässige und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung, sowie Weiterverarbeitung jeglicher Art zB zu Werbezwecken, für Print- und Onlinemedien. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung zB durch Verlinkung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, so teilt er das dem Künstler bei Erstellung des Fotos mit.

(6) Sollten sich Kunde und Künstler am Tag des Termins nicht sicher sein, ob die ausgewählten Motive pass bzw. sollte es zu einem spontanen Ummentscheiden kommen oder gar andere unbestimmte Gründe dafür sorgen, dass die Sitzung nicht mit gutem Gefühl durchgeführt werden kann, steht es dem Künstler frei den Termin zu verlegen um dem Kunden eine sichere Frist zu geben sich über seine Entscheidung fürs Leben im Klaren zu sein.
Schnelle Entscheidungen ohne Bedenkzeit werden von dem/der Tätowierer/in nicht akzeptiert.

(7) Das Studio sowie der Künstler haben sich zum Termin in einwandfreiem hygienischen Zustand zu befinden. Sollte der Kunde sich unwohl oder sicher fühlen bzgl. Hygiene oder anderer Gründe, sterben das Studio und/oder den Künstler betreffen, steht es ihm frei sterben zu äußern und den Termin ggf. zu verschieben oder abzusagen. Eine solche Situation sollte jedoch auf jeden Fall belegbar und nachvollziehbar sein können. Hinterlegte Kautionen verfallen beim Verlassen des Studios, bereits geleistete Arbeitszeit ist in jedem Fall zu zahlen, abzüglich der hinterlegten Kaution.

(8) Der Künstler hat sich nicht um das leibliche Wohl des Kunden zu kümmern. Es steht dem Studio frei, Getränke wie Wasser oder Cola bzw. Süßigkeiten zur Verfügung zu stellen. Weitere Verpflegung wie Essen oder andere Genussmittel sind vom Kunden mitzubringen, und außerhalb des Behandlungsraumes zu verzehren.

(9) Der Künstler ist nicht dazu verpflichtet, Arbeiten von anderen Tätowierern zu vervollständigen, zu verbessern oder gar nachzustechen.

(10) Sollte ein Kunde/Neukunde/Interessent nicht in der Lage sein oder es verweigern sich nach den normalen Gepflogenheiten zu verhalten, steht es dem Künstler frei diese Person aus dem Studio zu entfernen / entfernen zu lassen. Der Künstler hat im Studio das alleinige Hausrecht – die Entscheidung zu einer solch drastischen Maßnahme (Rauswurf) obliegt dem persönlichen Empfinden des Künstlers, sowie die Wahl der dazu nötigen Mittel zB. zur Verteidigung.
Sollten Anfragen (Email/Telefon) nicht nach den Regeln des Anstandes und gegenseitigen Respekts erfolgen und/oder unhöflich sein, Anfeindungen enthalten oder gar böswilliger Natur sein sowie ungerechtfertigte Bewertungen auf öffentlich einsehbaren Plattformen wie Facebook, Google o.ä. hinterlassen werden, steht es dem Studio frei rechtlich per dagegen vorzugehen.

 

§5 Nachstechen

(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 3 Monate nach Fertigstellung der Arbeit, diese kostenfrei nachstechen zu lassen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist.

(2) Wenn der Farbverlust offensichtlich in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, kann der Nachstechen evtl. kostenpflichtig sein. Dies zu entscheiden obliegt dem fachkundigen Urteil des Tätowierers.

(3) Das Nachstechen ist einmal kostenfrei, jedes weitere Mal liegt nicht an unsachgemäßem Arbeiten des Artists oder schlechtem Heilvorgang und obliegt somit nicht mehr der Sorgfaltspflicht des Artists. Es fallen somit die normalen Kosten an.

 

§6 Ãœber Risiken, Belastungen und Pflichten der Kunden.

 

Risiken, erhöhte und die Pflichten als Kunde werden auf der Einverständniserklärung, die von jedem Kunden vor Beginn der Tätowierung/Piercing-Prozedur digital unterschrieben werden müssen, ausdrücklich erklärt. 

Das Studio erkennt die Kenntnis und das Einverständnis des Kunden mit der Zustimmung an und glaubt an die Zuverlässigkeit der angegebenen Fakten. 

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Vier Rosen Tattoo Berlin

Inhaltlich Verantwortlicher:

AGL Tattoo-Gruppe Barcelona.

Pasaje Caputxins, 40, 42

Edificio Bacardi 1 - P Pp.

08002 Barcelona (Barcelona).

Spanien.

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